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Menschenrechtsdienste
Die Kanzlei ist in der Lage, Beratung und Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einreichung von Berufungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung von Menschenrechten, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle geschützt sind, sowie jegliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung anzubieten Schadensersatz aufgrund der unangemessenen Dauer des Verfahrens gemäß dem Pinto-Gesetz.
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